Rezept-Formulare

Rezept Überweisung Kindkrank-AU Heilmittelverordnung (Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie)

    Rezept

    Für die Erstverordnung eines Rezeptes ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Die Ausstellung eines Wiederholrezeptes setzt das Einverständnis des Arztes voraus.

    Tragen Sie hier Ihre gewünschten Medikamente ein:

    Medikament 1

    Medikament 2

    Medikament 3

    Medikament 4

    Selbstabholung und elektronischer Versand:

    Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

    Der elektronischen Versand von Rezepte ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen ist.

      Überweisung

      Für die Erstverordnung eines Überweisungsscheins ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Gegebenenfalls ist dazu eine Untersuchung beim Arzt erforderlich.

      Selbstabholung, Postversand und Onlineversand:

      Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

      Damit wir Ihnen die Unterlagen per Post schicken können, brauchen wir von Ihnen einen voradressierten, freigemachten Rückumschlag per Post, sowie die Versichertenkarte des Kindes. Der Postversand der Überweisung ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen wurde.

      Der Onlineversand ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen ist.

        Kindkrank-AU

        Selbstabholung, Postversand und Onlineversand:

        Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

        Damit wir Ihnen das Formular per Post schicken können, brauchen wir von Ihnen einen voradressierten, freigemachten Rückumschlag per Post, sowie die Versichertenkarte des Kindes. Der Postversand der AU ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen wurde.

        Der Onlineversand ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen ist.

          Heilmittel­verordnung

          Unsere Praxis hält sich an die Richtlinien der Krankenkassen. Für eine Erstverordnung ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Nachträgliche Erstverordnungen sind nicht zulässig. Für die Verlängerung der Heilmittelverordnung ist das Einverständnis des Arztes, sowie der Befund des Therapeuten erforderlich.

          Selbstabholung, Postversand und Onlineversand:

          Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

          Damit wir Ihnen das Formular per Post schicken können, brauchen wir von Ihnen einen voradressierten, freigemachten Rückumschlag per Post, sowie die Versichertenkarte des Kindes. Der Postversand der Verordnung ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen wurde.

          Der Onlineversand ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen ist.

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