Rezept / Überweisung

Hier können Sie folgende Verordnungen anfragen:

Rezept Überweisung Heilmittelverordnung (Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie)

    Für die Erstverordnung eines Rezeptes ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Die Ausstellung eines Wiederholrezeptes setzt das Einverständnis des Arztes voraus.

    Tragen Sie hier Ihre gewünschten Medikamente ein:

    Medikament 1

    Medikament 2

    Medikament 3

    Medikament 4

    Selbstabholung oder Postversand:

    Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

    Der elektronischen Versand von Rezepte ist nur möglich, wenn die Versicherungskarte ihres Kindes bereits im Quartal bei uns eingelesen ist.

      Für die Erstverordnung eines Überweisungsscheins ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Gegebenenfalls ist dazu eine Untersuchung beim Arzt erforderlich.

      Selbstabholung oder Postversand:

      Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

      Damit wir Ihnen die Unterlagen per Post schicken können, brauchen wir von Ihnen einen voradressierten, freigemachten Rückumschlag per Post, sowie die Versichertenkarte des Kindes.

        Unsere Praxis hält sich an die Richtlinien der Krankenkassen. Für eine Erstverordnung ist ein Termin in der Praxis erforderlich. Nachträgliche Erstverordnungen sind nicht zulässig. Für die Verlängerung der Heilmittelverordnung ist das Einverständnis des Arztes, sowie der Befund des Therapeuten erforderlich.

        Selbstabholung oder Postversand:

        Selbstabholung am nächsten Werktag (außer Donnerstag) während folgenden Zeiten möglich: Mo 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Di 11:00-12:30; Mi 11:00-12:30 | 17:00-18:00; Fr 11:00-12:30 | 17:00-18:00

        Damit wir Ihnen das Formular per Post schicken können, brauchen wir von Ihnen einen voradressierten, freigemachten Rückumschlag per Post, sowie die Versichertenkarte des Kindes.

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